@Andy:
hast Du schon das Gespräch mit dem Gewässerobmann gehabt? Ich ja

Ich hörte als Antwort 1. " Zur Bewirtschaftung und Durchführung von Pflegemaßnahmen ist das Parken erlaubt" ????? und 2. "die behördlichen Anträge zur Ausweisung weiterer Parkflächen sind aufwändig" und 3. " es soll hier ja auch nicht aussehen wie am Forellenpuff".......
Also, ich bin Mitglied dieses Vereins geworden um durch die Organisation "Verein" eine weitreichende Unterstützung der Mitglieder für unser gemeinsames Hobby zu erhalten. Insbesondere die Interessenslage "angeln zu können" ist unser primäres Interesse.
Zu 1. Angeln kann man auch als "bewirtschaften" sehen
Zu 2. Tja wenn es denn so ist muß man diesen steinigen Weg eben gehen.
zu 3. Das der Verein bei Eigentum "verhindert" dass die Mitglieder an ihre Gewässer fahren können ist mir unverständlich. Ein Verein unserer Größe hat bei vermehrtem Auftreten von Anglern immer den Anschein einer Veranstaltung (Forellenpuff) und darf allein deshalb kein Argument sein. Unser Hobby bedingt eine doch recht umfangreiche Ausrüstung und die über "Kilometer" zu schleppen, wenn wir es denn anders gestalten können, ist nicht das Interesse der Mitglieder, oder? Es muß ja nicht das direkte Parken an den Gewässern erlaubt sein (obwohl ich auch hier nicht den Verweigerungsgrund erkennen könnte), ein weiterer Parkplatz zwischen Teich 2 und Teich 3 wäre aber eine enorme Erleichterung und wenn man den dann noch so großartig "verstecken" könnte vor den Augen vorbeiziehenden Freizeittouristen wie am Wülfeler-Teich, dass wäre doch klasse!
...in diesem Sinne, Petri