Hey, war heute am wasser um ein wenig zu stippen, nach 3 minuten hatte ich auch schon den ersten biss, brauchte kleine lauben fürs zander und barschfischen, als ich den kleinen ca. 9-11 cm köfi dran hatte kam mir die gewässerordnung in den kopf.... dort steht das weißfisch erst ab 15cm entnommen werden darf...
wie bitte soll ich mit einer 15 cm laube, wenn die überhaupt so groß (oft) vorkommen.... verstehe ich da was falsch? fällt die laube also köfi (genauso rotauge/rotfeder) unter erst am 15cm maaßig?
irgendwie würde ich das richtig scheisse finden
des weiteren würde mich auch mal intressieren ob ich einen von mir selbst gefangenen weißfisch bzw. barsch lebendig mit nach hause nehmen darf? für´s aquarium...
danke schonmal im vorraus

Recht ist: Anteil zu haben an den großen Schatz den die Fischgewässer bergen.
Pflicht ist: Diesen Hort zu schützen, zu hegen und zu pflegen. Sei allen ein Vorbild in Deiner Liebe zur Natur und beweise sie in Deiner Achtung vor ihren Geschöpfen.