Frage zur Gewässerordnung
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(DKAR)gOdFaThEr
- Wader

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15. januar bis 1 may ist das raubifischangeln untersagt .. nunja les mal weiter das steht eigentlich alles drin ;P und ab 1.6. ist fisch als köder wieder angesagt da die zander schonzeit dann vorbei ist
und wenn du vorher unbeding mit fisch auf aal ect fischen willst nimm nen fisch fetzen da der nicht als raubfischköder zählt
wurde zwar schonmal geändert aber meines wisssens her ist er wieder frei 
Hi,
als alter FA des Vereins mal eine kurze Ausführung:
In der Zeit vom 15.1 bis 30.4. ist das Spinnfischen (Spinner, Gummifische, Wobbler usw.) untersagt, da Hecht und Zander noch Schonzeit haben. Ab dem 1.5. darf mit Kunstködern gefischt werden. Mit genommen werden dürfen aber nur Hechte und Bachforellen, da die Zander immer noch Schonzeit haben. Ab dem 1.6. bis 14.1. darf dann wieder mit Köderfisch gefischt werden.
Der Fetzen zählt nicht zum Köderfisch (Fetzen = Fisch ohne Kopf oder Teile eines Fisches). Die Verwendung von Mehrfachhaken verbietet sich.
Meines Wissens hat Heinz Pyka in früheren Jahren hierzu ein paar Ausführungen im Sportfischer veröffentlich. In der Rubrik "Jugend" habe ich früher auch mal was dazu geschrieben.
Aber eines steht fest: das mit dem Fetzen steht nicht in der Gewässerordnung. Angeln mit künstlichen Fliegen an der Fliegenrute ist das ganze Jahr über frei!
Gruß
Andreas
als alter FA des Vereins mal eine kurze Ausführung:
In der Zeit vom 15.1 bis 30.4. ist das Spinnfischen (Spinner, Gummifische, Wobbler usw.) untersagt, da Hecht und Zander noch Schonzeit haben. Ab dem 1.5. darf mit Kunstködern gefischt werden. Mit genommen werden dürfen aber nur Hechte und Bachforellen, da die Zander immer noch Schonzeit haben. Ab dem 1.6. bis 14.1. darf dann wieder mit Köderfisch gefischt werden.
Der Fetzen zählt nicht zum Köderfisch (Fetzen = Fisch ohne Kopf oder Teile eines Fisches). Die Verwendung von Mehrfachhaken verbietet sich.
Meines Wissens hat Heinz Pyka in früheren Jahren hierzu ein paar Ausführungen im Sportfischer veröffentlich. In der Rubrik "Jugend" habe ich früher auch mal was dazu geschrieben.
Aber eines steht fest: das mit dem Fetzen steht nicht in der Gewässerordnung. Angeln mit künstlichen Fliegen an der Fliegenrute ist das ganze Jahr über frei!
Gruß
Andreas
