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hältern von köderfischen am Kanal

Verfasst: 27. Apr 2007 14:42
von slayer123
Hallo
ich hatte gerade ein sehr informatives gespräch mit unserem ansässigen Tierschutzverein, wegen der hälterung von köderfischen. Man hat mir gesagt das der kanal ein bundesgewässer ist und deshalb das bundesfischereigesetz dort greifen würde. Komisch, das gibts gar nicht. http://www.vdsf.de/documents/poster.pdf
Woran orientiert sich dann die wasserschutzpolizei wenn es kein gesetz gibt das das halten von fischen zum transport verbietet?
ich hätte gerne auf diese frage eine vernünftige und kompetente antwort und nicht irgendwelche wunschdenken. Kann es sein das sich der fischereiverein über das gesetz stellt?
gruß peter

Verfasst: 27. Apr 2007 20:00
von Andy Krüger
Zuerst einmal stimmt die Recherche. Fischereirecht ist Ländersache.
Wir, der Fischereiverein Hannover, haben von der Wasserschutzpolizei die Information bekommen, dass sie das Hältern von Köderfischen zur Anzeige nach dem Tierschutzgesetz bringen werden. Hier beziehen sie sich auf den Passus, dass Tieren ohne Vernünftigen Grund kein Schmerz, Leid und Stress zugefügt werden darf. Ob es vor einem Richter bestand haben wird, kann wohl selbst der beste Hellseher nicht vorhersagen.

Die Entscheidung des Hälterungsverbotes haben wir darauf hin zum Schutz der Mitglieder erlassen.
Wir werden aber wie auf der MGV angekündigt, ein neues Gespräch mit der Wasserschutzpolizei suchen.

Verfasst: 28. Apr 2007 09:26
von slayer123
hallo andy
ich wollte hier niemanden zu nahe treten und diesmal nicht mal dem verein.Es ist einfach nur fakt das man in einem 5 liter aquarium einen fisch halten darf, wir als angler aber keinen in einem 20liter behälter, der wie meiner mit einer batteriegetriebenen pumpe läuft. Fakt ist auch das in keinem gesetz das halten von Fischen in behältern verboten ist. Ich denke das das wieder nur eine schikane von unseren behörden ist, das selbst der Tierschutzverein das für quatsch hält und mir selbst gesagt hat das es kein gesetz in der richtung gibt. Und wenn ich zum Kanal gehe, werde ich meine max.5 köderfische mitnehmen sowie andere auch und ich werde der Polizei auch das Fischereigesetz unter die nase halten mitsamt meinen papieren die einem Jagdschein gleichgestellt sind, damit sie mir zeigen und sagen können das sie selbst auch nicht mehr mit einer waffe umherlaufen dürfen . Wenn du mir allerdings jetzt sagst das ich das nicht dürfte muß ich das wohl akzeptieren und werde mich bei den idioten die immer noch 70kleine rotaugen in 10liter eimern halten bedanken. Das ist die einzige tierquälerei die ich auch verstehen kann. Ich hoffe das der verein bei den gesprächen mit der Wasserschutzpolizei erfolg haben wird .
gruß und petri heil peter

Verfasst: 10. Jun 2007 14:28
von mtropheus
Hallo!

@Andi Krüger

Was mich mal interessieren würde ist- was ist denn wenn ich meine Köfis in Fischtüten(keine Ecken)und mit Sauerstoff verpackt mit an den MLK mitbringen würde! Da könnte mir doch keiner was-oder?Ich meine das wird täglich tausende mal so in Aquaristikshops gemacht!

Keine Angst-ich hab kein Problem meine Köfis tot da mit hinzunehmen...

Wär nur interessant mal zu wissen!

Verfasst: 10. Jun 2007 21:57
von Andy Krüger
Genau dieses Argument haben wir bei der Wasserschutzpolizei auch vorgebracht! Es war ihnen jedoch ziemlich egal.
Sie argumentieren, dass das Fischen mit lebendem Köderfisch sowieso verboten ist und man deshalb die Köderfische auch tot mit ans Wasser bringen kann. Ihrer Meinung nach verursacht die Lebendhälterung den Fischen unnötigen Stress. Das wiederum ist nach dem Tierschutzgesetz verboten.

Verfasst: 11. Jun 2007 13:37
von mtropheus
Hi!

Danke für die schnelle Antwort!

Ehrlich gesagt hab ich mir genau diese Aussage gedacht! Und den Grund kann der Verein auch nicht weg diskutieren!Daher denke ich mal das das genauso bleiben wird!

Na ja- in diesen Sinne...

Verfasst: 12. Jun 2007 10:23
von ALLER_Kormoran
Tieren wird der Stress gesetzlich vermieden
Dem Menschen wird er (auch dadurch) gesetzlich hinzugefügt

was für eine Logik

...und was tut der Verein?

Verfasst: 12. Jun 2007 11:40
von Fischkönig
also bei all diesen Diskussionen um dieses Thema, Recht ist nicht was sich irgendeine Behörde ausdenkt sondern was von Gerichten ausgeurteilt wird. Die Wasserschutzpolizei begeht hier m. E. Rechtsbeugung. Ich erwarte hier eigentlich die Unterstützung unseres Vereins bei der Durchsetzung unserer berechtigten Interessen, denn genau dafür gründen sich Vereine. Das, was uns als Mitglieder in diesem Verein verbindet ist das gemeinsame Interesse am beangeln von Gewässern um Fische zu fangen. Dazu benötigt man je nach zu beangelnder Art die entsprechenden Köder, hier darf man keinen Unterschied zwischen Tauwurm, Made oder Köfi machen denn leiden würden alle gleich. Unsere Lobby ist hier gefragt! und die gilt es auch juristisch einzufordern. Der Verein sollte m. E. die Mitglieder bei Anzeigen unterstützen ( einfach mal ein Exempel statuieren) und gegebenenfalls auch die Strafgelder zahlen (ich denke das dies von allen Mitgliedern unterstütz würde und vielleicht sind wir hierfür sogar versichert) um endlich mal eine verbindliche Regel zu haben statt zusätzliche Verbote GEGEN unser Hobby auszusprechen. Wir werden hier schon genug durch hausgemachtes Regelwerk in der Ausübung unseres Hobbys beeinflußt. Dies ist eine klare Forderung die ich als Mitglied an diesen Verein stelle!

...in diesem Sinne Petri

Verfasst: 12. Jun 2007 19:01
von Alex
So lange die Wasserschutzpolizei nur eine Anzeige schreibt, hat noch keiner etwas zu befürchten... das ist auch noch lange keine Rechtsbeugung.

Erst wenn dann sich ein Richter der Sache annimmt.. der hat dann die Angelegenheit rechtlich zu prüfen. Interessant wäre, ob es da schon Urteile gab. Denn wenn ein Richter in der Hälterung von Köfis schon einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sah, dann ist die Polizei im Recht, ja sogar verpflichtet einzuschreiten und das anzuzeigen. Scheitert die Anzeige vorm Richter, hat keiner was zu befürchten und die Polizei wird ihre Anzeigepraxis mittelfristig ändern müssen.

Verfasst: 12. Jun 2007 19:10
von matest
Das wäre interessant zu wissen !
Wer stellt sich gerne freiwillig dieser Herausforderung ?
Ich nicht.
Wie sieht es denn mit den Zoo-Geschäften aus , in denen ich ohne Probleme lebende Fische Kilometerweit transportieren darf ?
Wird den tieren dort kein unnötiger Stress zugefügt ?
Es wird manchmal eben mit zweierlei Mass gemessen.
Werde mal das Netz nach Urteilen durchstöbern .

Re: ...und was tut der Verein?

Verfasst: 12. Jun 2007 21:16
von Andy Krüger
Fischkönig hat geschrieben:also bei all diesen Diskussionen um dieses Thema, Recht ist nicht was sich irgendeine Behörde ausdenkt sondern was von Gerichten ausgeurteilt wird. Die Wasserschutzpolizei begeht hier m. E. Rechtsbeugung. Ich erwarte hier eigentlich die Unterstützung unseres Vereins bei der Durchsetzung unserer berechtigten Interessen, denn genau dafür gründen sich Vereine. Das, was uns als Mitglieder in diesem Verein verbindet ist das gemeinsame Interesse am beangeln von Gewässern um Fische zu fangen. Dazu benötigt man je nach zu beangelnder Art die entsprechenden Köder, hier darf man keinen Unterschied zwischen Tauwurm, Made oder Köfi machen denn leiden würden alle gleich. Unsere Lobby ist hier gefragt! und die gilt es auch juristisch einzufordern. Der Verein sollte m. E. die Mitglieder bei Anzeigen unterstützen ( einfach mal ein Exempel statuieren) und gegebenenfalls auch die Strafgelder zahlen (ich denke das dies von allen Mitgliedern unterstütz würde und vielleicht sind wir hierfür sogar versichert) um endlich mal eine verbindliche Regel zu haben statt zusätzliche Verbote GEGEN unser Hobby auszusprechen. Wir werden hier schon genug durch hausgemachtes Regelwerk in der Ausübung unseres Hobbys beeinflußt. Dies ist eine klare Forderung die ich als Mitglied an diesen Verein stelle!
...in diesem Sinne Petri
Ich erwarte... Dies ist eine klare Forderung...
Dann stelle diese Forderungen bitte bei der Mitgliederversammlung.

Mal ganz ehrlich, braucht man wirklich lebende Köderfische, wenn das Fischen nur mit toten Köderfischen erlaubt ist? Wollen wir so unsere Lobby in der breiten Öffentlichkeit vertreten. Wer soll uns das abnehmen? Ich möchte noch einmal klarstellen, dass mir die Verfahrensweise der Wasserschutzpolizei auch nicht gefällt.

Hausgemachtes Regelwerk??? Dann schau doch bitte mal in die Gesetzestexte, wo dieses Regelwerk herstammt!

Verfasst: 12. Jun 2007 21:20
von Andy Krüger
matest hat geschrieben:Das wäre interessant zu wissen !
Wie sieht es denn mit den Zoo-Geschäften aus , in denen ich ohne Probleme lebende Fische Kilometerweit transportieren darf ?
Wird den tieren dort kein unnötiger Stress zugefügt ?
Es wird manchmal eben mit zweierlei Mass gemessen.
Werde mal das Netz nach Urteilen durchstöbern .
Urteile gibt es dazu nicht! Wenn ich Fische aus dem Zoofachgeschäft lebend transportiere möchte ich sie anschließend in ein Aquarium setzen, dort sollen sei dann herumschwimmen.
Hier geht es um Fische die lebend gehältert werden, damit sie anschließend abgeschlagen werden um mit ihnen zu angeln.
Den feinen Unterschied kann man doch erkennen.