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Uferbegehungs recht

Verfasst: 14. Feb 2007 12:26
von TheBigOne
Hi also ich wollte einfach mal nachfragen wie sich dieses am MLK auswirkt da ich schon einige male von diversen clubs (yacht , kanu ) aufgefordert wurde meinen angelplatz zu räumen !

Jetzt meine frage dürfen die das ueberhaupt ?? ich habe immer klein bei gegeben bis mir das vor kurzem mir dem uferbegehungs einviel .

was hat es mit diesem recht was wir ja scheinbar haben ;) aufsich ?

Verfasst: 14. Feb 2007 21:41
von Angler
alter, weißt du noch die olle vom KanuClub mit ihrem duseligen Paddelboot.
Man die war schräg druff, oder ?????

Zitat : Moment, die mach ich jetzt erst mal platt, die olle Schl...........,
was denkt die, wer sie ist. Dürfen die den alles hier, die Sp..........
Jungs, bin gleich wieder da.....................................

:wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink:

man, ohne *******, das war echt lustich

Verfasst: 14. Feb 2007 22:14
von Guppi
Häfen und Schleusen 50 m und da wo ein Zaun ist würde ich nicht hingehen.
Ansonsten immer schön höfflich lächeln und sitzen bleiben.

Verfasst: 27. Feb 2007 23:52
von TheBigOne
nicht sehr passent der beitrag ..

und @ guppi jo das ja normal aber wenn man ueber ein grundstück muss um an die da hinter liegenden angelstellen zu kommen , sowas meinte ich :P

aber hat sich auch schon erledigt , ich darf das was ich vorhabe :P

Verfasst: 28. Feb 2007 07:41
von Saju
Ich kann würde sagen du darfst das.Beim Arbeitsdienst sind wir auch durch die Gärten die am Wasser lagen durch um an die Stellen zu kommen und der
Gewässerwart meinte das fällt unter Uferbegehungsrecht.

Gruß Saju