Seite 1 von 1
Staatlicher Fischereischein
Verfasst: 19. Okt 2005 16:24
von F1-maggie
Wozu braucht man den eigentlich?
Verfasst: 19. Okt 2005 20:07
von Andy Krüger
Ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In der Regel wird über diesen Schein die Fischereiabgabe pro Angler kassiert. Jeder Angler in dem Bundesland muß ihn beim Fischfang dann bei sich führen. Er ist immer mit der Fischerprüfung gekoppelt.
Die Fischereiabgabe gibt es Niedersachsen leider nicht. Mit ihr werden in den entsprechenden Bundesländern z.B. Lachs- und Meerforellenprogramme oder die Schaffung von Durchgängigkeit gefördert.
Verfasst: 19. Okt 2005 20:28
von F1-maggie
wenn das Ding über die Länder geregelt wird, warum heißt das dann STAATLICHER Fischereischein, und wenn es das in NDS nicht gibt, warum gibts den dann in Hannover im Bürgeramt zu kaufen?
Verfasst: 19. Okt 2005 22:58
von Andy Krüger
So jetzt noch einmal ausführlich!
Fischereirecht ist Länderrecht. In Deutschland gibt es 16 St. unterschiedliche Fischereirechte.
Der "Staatliche" Fischereischein wird bei uns vom jeweiligem Bürgerbüro für das Land Niedersachsen ausgestellt. Grundlage ist das Niedersächsische Fischereigesetz. Der Schein ist aber Bundesweit gültig. Also auch in Bayern oder sonst wo, wo er zwingend erforderlich ist.
Ich hoffe das war jetzt verständlicher!
Verfasst: 19. Okt 2005 23:00
von F1-maggie
Hm... und worin besteht der Unterschied zu dem grünen Scheinchen, das ich nach der Prüfung bekommen habe?
Mir ist irgendwie gerade nicht ganz klar, wieso ich den staatlichen Fischereischein brauche, wenn ich doch den Sportfischerpass und den Nachweis über die abgelegte Sportfischerprüfung habe.
Was muss ich wann dabei haben?
Verfasst: 19. Okt 2005 23:18
von Andy Krüger
Deutschland und seine Ausweispapiere!
Den "Staatlichen" Fischereischein benötige ich in vielen anderen Bundesländern. Da sind alle anderen Ausweispapiere nicht gültig, man bekommt mit ihnen keine Gastkarten. An Küstengewässern benötigt man ihn auch. Wer nur in Nds angelt brauch ihn eigentlich nicht.
Der Sportfischerpass ist lediglich ein Verbandsausweis.
Der Unterschied zwischen dem Ausweis der Fischerprüfung und dem Fischereischein (da es bei uns keine Fischereiabgabe gibt) ist praktisch nicht vorhanden. Ohne Fischerprüfung gibt es keinen Fischereischein. Einige Ausnahmen gibt es natürlich, die will ich aber hier nicht erläutern(kommt selten vor).
Verfasst: 20. Okt 2005 00:32
von F1-maggie
Ahhh ok... jetzt bin ich schlauer

Danke!
Dann hat sich für mich die Investition von 30 Euro ja gelohnt, denn ich möchte auch gelegentlich mal an der Ostsee oder den (niedersächsischen) Küstengewässern angeln.
Verfasst: 21. Okt 2005 09:16
von Guppi
Ja, ja diese Zettelwirtschaft.
Sei froh das du in Niedersachsen nur 30 € zahlen mußt. Ich bin von Thüringen hergezogen und da mußte man sich entweder jedes Jahr nen Neuen für 7 € oder einen für 10 Jahre für knapp 50 €. 3 Wochen Wartezeit war dann aber inklusive. Ich finde man sollte das vereinheitlichen wenn man sowieso überall damit angeln darf(Tageskarte vorrausgesetzt).