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Fragenkatalog
Verfasst: 8. Okt 2005 03:37
von F1-maggie
Hallo!
Ich habs leider heute Abend nicht geschafft, zur Gesetzeskunde vom Fischereilehrgang zu gehen. Dort wurde auch der Fragenkatalog für die Prüfung nächste Woche ausgeteilt, den ich folglich nun auch nicht habe.
Wo bekomme ich den jetzt her? Gibts den evkl. in der Geschäftsstelle?
Oder hat den hier vielleicht jemand und kann mir evtl. mal 2-3 Fragen aus der Gesetzeskunde abtippen, damit ich weiß, welcher Art die Fragen sind?
Ist wirklich dringend, nicht dass ich nachher dasitze und keine Ahnung habe, weil Gesetzeskunde ja auch zu den schwersten Themen gehören soll.
Verfasst: 8. Okt 2005 15:11
von Magnus
Hi maggie,
habe noch vom Sohnemann das Prüfungsheft falls Du das meinst...
Wenn Du willst kann ich da nach den Fragen schauen, musst Dich nur melden !
Gruss,
Magnus
Verfasst: 8. Okt 2005 15:25
von F1-maggie
*meld meld*
Könntest du einfach mal 2-3 der Gesetzeskundefragen mit Antwortmöglichkeiten abtippen?
Oder eine Seite einscannen und zuschicken?
Verfasst: 8. Okt 2005 15:34
von Magnus
Muss mich fürs abtippen entscheiden da ich keinen Einsatzbereiten Scanner habe !
Sag mir welche Fragen Du haben willst und ich schicke Sie per PN, o.k ?!
Gruss
Verfasst: 8. Okt 2005 16:15
von F1-maggie
egal, such einfach willkürlich zwei-drei Fragen der Gesetzeskunde heraus und schick sie per PM, hoffe, dass mir das schon weiterhilft! Danke schonmal im Voraus!
Verfasst: 8. Okt 2005 16:55
von Magnus
Fragen sind da...
Schönes Wochenende und nen paar Forellen im Netz !
Gruss,
Magnus
Verfasst: 8. Okt 2005 17:27
von F1-maggie
Hi!
Herzlichen Dank für die Fragen! Hat mir sehr geholfen, sind ja nicht sonderlich schwer...
würde mal sagen die Antworten sind:
1a
2b
3a
4b
5b
korrekt?
Dann kann ich ja beruhigt in die Prüfung gehen..

Verfasst: 9. Okt 2005 17:38
von Magnus
Frage 3 ist nicht a.) sondern c.) !!!
Sonst alles korrekt...
Viel Glück wünscht Dir,
Magnus
Verfasst: 9. Okt 2005 17:58
von F1-maggie
Hmm... hab grade nochmal nachgesehen, also das Töten von Fischen ist durch das Tierschutzgesetz geregelt, denn in § 4 steht, dass man ein Tier nicht ohne Betäubung und ohne die nötigen Kenntnisse töten darf. Und die Tierschutz-Schlachtverordnung regelt auch nochmal das Aufbewahren und Töten von Fischen und Krebsen...
Und wenn ich mich da jetzt doch täuschen sollte, man darf ja pro Teilgebiet 40% und insgesamt 25% falsch haben...
Also vielen vielen Dank.. bin jetzt echt erleichtert und muss nicht nochmal zur Geschäftsstelle, um mir die Fragen zu holen!
Verfasst: 9. Okt 2005 23:15
von Dobi
(Bei Aalen und Plattfischen ist die Betaeubung nicht notwendig)

Verfasst: 9. Okt 2005 23:17
von F1-maggie
Stimmt... mach ich aber trotzdem und klappt entgegen vieler Gerüchte auch bei Aalen ganz gut...
Verfasst: 13. Okt 2005 00:49
von Dobi
Viel Glück Für die Prüfung am Samstag F1 Maggie
Aber ich denke das wird auch ohne.
MFG & Petri
Verfasst: 16. Okt 2005 00:05
von F1-maggie
So.. bestanden mit voller Punktzahl
Bin jetzt offizielle Anglerin.. Juhu!
Verfasst: 16. Okt 2005 06:23
von Dobi
Herzlichen Glückwunsch!
Und viel Erfolg am Wasser
MFG
Verfasst: 16. Okt 2005 08:46
von Magnus
Auch von mir Glückwunsch zur bestandenen Prüfung...
Gruss,
Magnus