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von Gummifisch » 22. Dez 2003 23:18
Moin Anfänger,
also, ich habe das auch gerade hinter mir. Sobald Du in den Verein aufgenommen bist und am Einführungsabend teilgenommen hast, hälst Du Deine (vorläufigen) Papiere in der Hand. Das sind der Sportfischerpass, Fangbegrenzungskarte, Gewässerkarten etc., und der Tötungsschein, der nachweist, dass man Dir (in der Theorie) erklärt hat, wie man einen Fisch waidgerecht betäubt und tötet. Dann darfst Du meines Wissens nach an allen Vereins- und Pachtgewässern angeln, außer am Mittellandkanal. Für den brauchst Du eine Sonderkarte, die Du erst nach Bestehen der Prüfung erhälst.
Ich muss ehrlich sagen: Ich gehe nur davon aus, dass Du überall außer am Kanal angeln darfst. Beim Einführungsabend klang das wie selbstverständlich so, so dass keiner nachgefragt hat. Ich bin in den sieben Monaten, in denen ich teilweise häufig an den Gewässern war, nur ein Mal kontrolliert worden. Der Gewässerwart stutzte, dass ich blinkere ohne Angelschein (Jugendliche unter 14 ohne Angelschein dürfen genau das nicht), fand es aber irgendwie einleuchtend, als ich sagte, dass es zwischen Jugendlichen und Erwachsenen schließlich irgendeinen Unterschied geben muss. Also: Frag beim Einführungsabend besser nochmal dezidiert nach, aber die Erlaubnis gibt es wohl.
Die Fischereiprüfung mit dem acht Abende umfassenden Kursus ist übrigens wirklich nicht so schlimm, wie sie oft dargestellt wird. Wenn Du immer hingehst und am Ende ein bis zwei Abende lernst, hast Du keine Probleme.
Viel Spaß am Wasser,
gummifisch