Nachtangeln als Jugendmitglied

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Nachtangeln als Jugendmitglied

Beitrag von PiKe93 » 30. Jan 2011 19:38

Hallo zusammen.

Zur Zeit bin ich noch ein Jugendmitglied, werde aber im April 18. Das heißt ja, dass ich bis zum Ende des Jahres auch Jugendmitglied bleibe...
In der Jugendordnung steht ja, dass man nur mit einem vollwertigem Mitglied Nachtangeln gehen darf. 2 Fragen dazu:

- Gilt das auch obwohl ich dann 18 und somit volljährig bin? Wenn ja wäre es absoluter Blödsinn
- Kann ich dann auch mit einer über 18 jährigen Person Nachtangeln gehen, die nicht im Verein ist und sich nur eine Tageskarte gekauft hat?


MfG

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Dieter
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Re: Nachtangeln als Jugendmitglied

Beitrag von Dieter » 31. Jan 2011 01:25

Mit Vollendung des 18. Lebensjahr gilts du de jure als Vollmitglied und dann bestehen keine Einschränkungen. Jeoch ist hier die Jugendordnung etwas schwammig, wegen der Jahresregelung. Ich kläre dies mal :D
ZU 2. eine Gastkarte ist zwar eine Angelberechtigung aber es gilt
6. Jugendlichen ist das Nachtangeln nur in Begleitung ordentlicher Mitglieder gestattet.
Demzufolge NEIN
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Re: Nachtangeln als Jugendmitglied

Beitrag von vinnhorster » 31. Jan 2011 18:05

Hallo Pike,
wenn du 18 geworden bist, kannst du den Differenzbetrag zum Vollmitglied bezahlen und wirst dann auch als solches behandelt.
Viele Grüße.

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Re: Nachtangeln als Jugendmitglied

Beitrag von PiKe93 » 31. Jan 2011 18:39

Dieter hat geschrieben:Mit Vollendung des 18. Lebensjahr gilts du de jure als Vollmitglied und dann bestehen keine Einschränkungen. Jeoch ist hier die Jugendordnung etwas schwammig, wegen der Jahresregelung. Ich kläre dies mal :D
ZU 2. eine Gastkarte ist zwar eine Angelberechtigung aber es gilt
6. Jugendlichen ist das Nachtangeln nur in Begleitung ordentlicher Mitglieder gestattet.
Demzufolge NEIN
Ich musste für dieses Jahr aber nur 30€ Mietgliedsbeitrag zahlen und bin somit immer noch jugendliches Mitglied?!

Heißt also, dass ich die 50€ und den Arbeitseinsatz draufzahlen muss, um alleine/ohne ordentliches Mitglied Nachtangeln zu können?

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Re: Nachtangeln als Jugendmitglied

Beitrag von vinnhorster » 31. Jan 2011 18:46

Es ist doch ganz einfach, du zahlst im April 60 Euro nach, bist dann Vollmitglied und wirst in diesem Jahr noch zum Arbeitsdienst eingeladen!!
Jetzt verstanden?? :o
Zuletzt geändert von vinnhorster am 31. Jan 2011 18:54, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Nachtangeln als Jugendmitglied

Beitrag von Armin » 31. Jan 2011 18:52

Genauso......
Dann gewöhnt er sich gleich an die Preise.
:D :wink: (Spaß) :wink:
!!! Das ist keine Signatur !!!

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Re: Nachtangeln als Jugendmitglied

Beitrag von Dieter » 1. Feb 2011 12:53

Die genannten Bedingungen sind richtig. Die Jugendmitgliedschaft endet nicht mit erreichen den 18. Lebensjahrs, sondern endet am Ende des betreffenden Jahres.
Somit gilt auch die Jugendordnung bis dahin. Und wie bereits geannt, Jugendliche die 18 geworden sind können dann auch Vollmitglied werden, zahlen aber dann auch den vollen Jahresbeitrag für Erwachsene.
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Re: Nachtangeln als Jugendmitglied

Beitrag von Stephen Smith » 2. Feb 2011 04:33

Alle Jugendliche mit Sportfischerprufung (also Ab 14 Jahre) dürfen mit erlaubniss Ihr Eltern wegen das Jugendschutzgesetz, Nachtangeln.
In das Jahr die Du 18 jahre alt wirst kannst du selber entscheiden ob du ein Vollmitglied oder ein Jugend Beitrag bezahlst.

vom Eure Jugendleiter Stephen Smith.

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Re: Nachtangeln als Jugendmitglied

Beitrag von vinnhorster » 2. Feb 2011 17:56

:D :D :D
Zuletzt geändert von vinnhorster am 2. Feb 2011 19:55, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Nachtangeln als Jugendmitglied

Beitrag von Jan » 2. Feb 2011 19:26

vinnhorster hat geschrieben:
Stephen Smith hat geschrieben:Alle Jugendliche mit Sportfischerprufung (also Ab 14 Jahre) dürfen mit erlaubniss Ihr Eltern wegen das Jugendschutzgesetz, Nachtangeln.


Mein lieber Scholli,

was erzählst du denn da. Du willst mir weis machen, dass, wenn 14 jährige das Einverständnis ihrer Eltern haben, sich Nachts alleine Rumtreiben dürfen??
Oder steht im Deutschen Jugendschutzgesetz wörtlich, dass sie Nachts angeln gehen dürfen ? Das Wort JUGENDSCHUTZGESETZ beinhaltet doch schon das Wort "Jugendschutz"!!
Vielleicht ist das in England so, aber bei uns gibt es so etwas wie Sorgfalt und Aufsichtspflicht.
Gesetze lesen und auch verstehen, sind zwei unterschiedliche Dinge mein lieber Jugendleiter.
Du solltest dich als Jugendleiter wirklich vorher genau Informieren, bevor du solche Aussagen öffentlich machst.
Meine Kinder werden sicher nicht Nachts alleine irgendwo am Wasser sitzen! :evil:

Hallo vinnhorster,
auch wenn ich deine "aufregung" bedingt verstehen kann mal ein paar kurze dinge dazu.
Im Jugendschutzgesetz ist lediglich geregelt das Jugendliche zwischen 14-16 Jahren sich nicht länger als bis 22 uhr an bestimmten Orten (z.B. Gaststätten, Diskotheken, Kinos) aufhalten dürfen.
Ob es sich nach deiner auffassung beim Nachtangeln wo auch immer um so einen Ort handelt spielt gesetzlich gesehen keine rolle.
Also spricht aus Gesetzteslage nichts dagegen das die Jugendlichen ab 14 "alleine" Nachtangeln gehen.
Wenn dir das bei deinen Kindern nicht recht ist dann ist das natürlich vollkommen legitim.
Was die Aufsichtspflicht betrifft, ja die besteht natürlich aber das musst du als Elternteil dann selber verantworten ob du deine Zustimmung zum Nachtangeln gibst oder nicht.
Dies gibt dir aber nicht das recht Stephen für seine Aussage anzugreifen da er ausdrücklich darauf hingewiesen hat das die Eltern ihr einverständniss geben müssen.
Wenn es anders sein sollte zeige mir doch bitte den/die entsprechenden Paragraphen aus dem Jugendschutzgesetz.
Und bitte was für eine Rolle spielt es das Stephen aus England kommt ... ?
Gruß
Jan

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Re: Nachtangeln als Jugendmitglied

Beitrag von Dieter » 2. Feb 2011 20:16

Jan hat Recht und bevor hier noch komischere Beiträge hinzukommen und womöglich Erziehungsfragen diskutiert werden, werde ich mal den Threat schliessen. Die Eingangsfrage ist schliesslich ausgiebig beantwortet worden.
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