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ViktorS. - Wader

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Beitrag
von ViktorS. » 21. Feb 2008 20:40
wo kein zeuge da auch kein richter...
ich denke nicht wenn man beim angeln, wo sonst eigentlich nicht so viele passanten sind, gut an einigen teichen schon, ist das kein problem...und wenn nicht kommt der pullover drüber wenn man es am gürtel trägt und man packt es inne hosentasche, also wo liegt das problem???
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PikeWire - Maßig

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Beitrag
von PikeWire » 21. Feb 2008 21:11
Nabend.
Solche vorschläge sollte man links liegen lassen und gar nicht weiter beachten.
Das ist nur mal wieder so ein versuch von einem Politiker um sich in den Medien präsentieren zu können.
Wenn man das Tragen von Messern verbieten würde so müsste man das öffentliche bei sich führen von zB. Schraubendrehern oder Steichbeitel auch verbieten.Wenn man mit dem oben genannten Werkzeug in entsprechender größe auf jemanden los gehen würde würde dies weitaus schlimmere verletzungen hervorrufen.
Das ist wirklich nur Politischer aktionismus,bestes beispiel die Umweltzone.
Aber bevor ich vom Thema abschwenke,in Skandinvien auf jeden fall in Danmark ist es auch verboten stichwaffen mit sich zu führen und da sind Angler und Jäger ausgenommen die dürfen ihr Messer bei sich führen.
Übriegens gibt es in der BRD schon ein verbot für stichwaffen,alle feststehendenklingen über 10cm länge sind verboten wenn ich nicht Irre.
Petri
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Andy Krüger
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Beitrag
von Andy Krüger » 21. Feb 2008 21:53
Haben wir schon wieder ein Sommerloch?
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soeren - Untermaßig

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Beitrag
von soeren » 22. Feb 2008 16:05
Zitat aus dem Text:
" Ohnehin würde das strafbewehrte Führen von Messern auch künftig erst offenkundig, wenn eine Straftat geschehen sei. Und die besondere Strafandrohung wegen unerlaubten Führens eines Messers gehe gegenüber der Strafbewehrung der Gewalttat ins Leere. "
Das ist doch genau der Punkt! Was bringt dieses Verbot also außer Unzufriedenheit?
@PikeWire:
Das mit dem Verbot vom feststehenden Messern über 10cm stimmt so nicht.
Von einer Ausnahmegenehmigung abgesehen dürfen laut Gesetz keine "Waffen" geführt (offenkundig herumgetragen) werden. Der Begriff Waffe ist folgendermaßen definiert:
Als Waffe gilt:
- ein Gegenstand der dafür gebaut ist die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen herabzusetzen (somit ist z.B. eine Machete keine Waffe, da sie dafür da ist sich durchs Unterholz zu schlagen)
- Fallmesser und Faustmesser generell (Butterflymesser bin ich mir nicht sicher)
- Messer die mit einer Feder von alleine aufspringen und deren Klinge eine Länge von ca 8cm überschreitet (ich muss zugeben ich weiß die genaue Länge nicht)
- beidseitig geschliffene Messer generell
Ich werde mal den genauen Link zu dem Artikel raussuchen, das war jetzt das was ich noch in Erinnerung hatte.
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soeren - Untermaßig

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von soeren » 23. Feb 2008 10:14
"Ausnahmen gelten etwa für Messer von Tauchern oder Bergsteigern sowie für Hirschfänger, die häufig als Teil von Trachten getragen werden."
Heißt das, dass ich also beim Angeln nur noch ein Messer mit einer Klingenlänge von weniger als 12cm tragen darf?
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Birdman
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von Birdman » 29. Feb 2008 09:49